Diese Rubrik enthält statistische Daten, die nicht in gedruckter Form veröffentlicht werden aber auch Ergänzungen zu bestehenden statistischen Daten.
- Übersicht
- Beitragsermäßigungen für „Ersteinstellungen“ oder „Pluspläne“
- Beschäftigungsbarometer
- Entwicklung der Beschäftigung nach paritätischer Kommission
- Beschäftigung über das System der Dienstleistungsschecks
- Zusätzliche statistische Daten nach Beschäftigungsort
- Quartaldaten über die gleichgestellten Perioden
- Zeitreihe über die Ermäßigungen der Beiträge zur sozialen Sicherheit
- Kleine und mittlere Unternehmen
- Zusätzliche Jahresstatistiken über die Studentenarbeit
- Statistiken über der Dynamik des arbeitsmarktes in Belgien
- Beschäftigung im Horeca-sector (Gastgewerbe)
Online-Statistiken
Beitragsermäßigungen für „Ersteinstellungen“ oder „Pluspläne“
Diese Rubrik enthält statistische Daten, die nicht in gedruckter Form veröffentlicht werden, aber auch Ergänzungen zu bestehenden statistischen Daten.
Die Maßnahme „Ersteinstellungen“ oder „Pluspläne“ hat zum Ziel, die Schaffung von Arbeitsplätzen in neuen und kleinen Unternehmen, mittels einer Ermäßigung der Arbeitgeberbeiträge, zu unterstützen.
Diese Maßnahme existiert seit mehr als 30 Jahren und ist hinsichtlich der Gewährungsdauer, der Beträge und der Anzahl der betroffenen Arbeitnehmer oft geändert worden.
Sie finden alle Informationen über die Anwendungsbereiche und Modalitäten in den Administrativen Anweisungen auf der Portalsite der sozialen Sicherheit : nur verfügbar auf französisch oder auf niederländisch .
Die bemerkenswerteste Änderung hat im Januar 2016 im Rahmen der „Tax-Shift“ (Verlagerung der Steuerlast) stattgefunden.
Allgemeine Informationen zu diesem Thema sind schon im Bereich „Beitragsermäßigungen – Zeitreihe“ enthalten. Spezifischere Informationen zu dieser Maßnahme werden hier zusammengefasst.
Die wichtigste Erweiterung betrifft die Anwerbung des „ersten Arbeitnehmers“ mit einer vollständigen Freistellung der Grundarbeitgeberbeiträge ohne Zeiteinschränkung. Die Auswirkung dieser Maßnahme kann also anhand der Anzahl der neuen Arbeitgeber bestimmt werden („Arbeitgeberansatz“).
Die sonstigen Erweiterungen, die im Rahmen der Tax-Shift vorgesehen werden, betreffen die Erhöhung der Beträge, die Verlängerung der Dauer und der Anzahl der Arbeitnehmer, auf welche die Ermäßigung angewendet werden kann. Die Auswirkung dieser Maßnahme wird also gemessen anhand der Anzahl der Arbeitnehmer, die von der Ermäßigung betroffen sind („Arbeitnehmeransatz“).
In diesem Bereich werden Tabellen nach beiden Ansätzen dargestellt:
- Der „Arbeitgeberansatz“, der sich spezifisch auf die Analyse derjenigen Arbeitgeber konzentriert, die zu einer „Ersteinstellung“ mit vollständiger Freistellung der Grundarbeitgeberbeiträge übergehen.
- Der „Arbeitnehmeransatz“, worin wir uns mit den Charakteristiken der Arbeitnehmer befassen, für welche Ermäßigungen „Pluspläne“ gewährt worden sind. Wir benutzen den Begriff „Pluspläne“, weil der Arbeitgeber entscheiden darf, zugunsten welcher Personen die Ermäßigungen Plan +1, Plan +2, ... gewährt werden, unabhängig von der Reihenfolge, in der sie beschäftigt worden sind.
Arbeitgeberansatz
Es werden drei Datenreihen dargestellt:
- Die Entwicklung der Anzahl der neuen Arbeitgeber seit 1/2015 mit Unterteilung nach Region und Provinz ihres Hauptsitz. Diese Zeitreihe stellt die Anzahl der neuen Arbeitgeber dar, unabhängig davon, ob sie eine Ermäßigung „Plusplan“ beantragt haben oder nicht.
- Die Entwicklung der Anzahl der Arbeitgeber, die eine Ermäßigung „Plusplan 1 - Tax-Shift“ beantragt haben, verteilt nach Tätigkeitensektor.
- Die Entwicklung der Anzahl der Arbeitgeber, die eine Ermäßigung „Plusplan 1 - Tax-Shift“ beantragt haben, verteilt nach Region und Provinz des Hauptsitzes des Arbeitgebers.
Neue Arbeitgeber verteilt nach dem Standort des Hauptsitzes des Arbeitgebers (1/2015 bis 4/2019) |
Arbeitgeber „Plan +1“ verteilt |
Arbeitgeber „Plan +1“ verteilt |
Excel-Datei |
Excel-Datei |
Excel-Datei |
Arbeitnehmeransatz
Es werden drei Datenreihen dargestellt:
- Die Entwicklung der Anzahl der Arbeitgeber, der Arbeitsplätze, des Arbeitsvolumens in VZÄ, für welche eine Ermäßigung „Plusplan“ gewährt worden ist, als auch des Ermäßigungsbetrags verteilt nach Ermäßigungstyp „Plusplan“ und nach Leistungstyp des Arbeitnehmers.
- Die Entwicklung des Arbeitsvolumens in VZÄ der Personen, für welche eine Ermäßigung „Plusplan“ gewährt worden ist, als auch des Ermäßigungsbetrags verteilt nach Ermäßigungstyp „Plusplan“ und nach der Region des Wohnsitzes des Arbeitnehmers.
- Die Entwicklung des Arbeitsvolumens in VZÄ der Personen, für welche eine Ermäßigung „Plusplan" gewährt worden ist, als auch des Ermäßigungsbetrags verteilt nach Ermäßigungstyp „Plusplan“ und nach Region des Arbeitsorts des Arbeitnehmers.
Verteilt nach Leistungstyp (1/2015 bis 4/2019) |
Verteilt nach Wohnsitz (1/2015 bis 4/2019) |
Verteilt nach Arbeitsplatz (1/2015 bis 4/2019) |
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